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Einhaltung der Säuberungspflichten nach der Reinigungs- und Streupflichtsatzung der Stadt Strehla

Alle Hauseigentümer werden gebeten darauf zu achten, dass die Geh, Rad- und Überwege sowie Straßenrinnen und Straßeneinläufe vor den jeweiligen Grundstücken zu reinigen sind. Dies betrifft insbesondere die Beseitigung von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub und Unkraut. Dies kann anderen Verkehrsteilnehmern die Teilnahme am Straßenverkehr erheblich erschweren.

Vielen Dank

Stadt Strehla

Hauptamt

Ordnungsamt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Strehla
Fr, 30. September 2022

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