Einhaltung der Säuberungspflichten nach der Reinigungs- und Streupflichtsatzung der Stadt Strehla
Alle Hauseigentümer werden gebeten darauf zu achten, dass die Geh, Rad- und Überwege sowie Straßenrinnen und Straßeneinläufe vor den jeweiligen Grundstücken zu reinigen sind. Dies betrifft insbesondere die Beseitigung von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub und Unkraut. Dies kann anderen Verkehrsteilnehmern die Teilnahme am Straßenverkehr erheblich erschweren.
Vielen Dank
Stadt Strehla
Hauptamt
Ordnungsamt
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Einladung: Werkstattgespräch zu lokaler Wertschöpfung am 15. Mai 2024
Di, 23. April 2024
Die Stadt Strehla lädt interessierte Einwohner herzlich zur Mitarbeit im Werkstattgespräch ein. ...
Parken zum Wochenmarkt
Fr, 19. April 2024