Leinenpflicht
Werte Bürgerinnen, werte Bürger,
da auf dem Elberadweg Hundebesitzer ihre Hunde wiederholt nicht angeleint führen und es bereits zu Vorfällen mit Verbiss gekommen ist, weißen wir Sie darauf hin, die Leinenpflicht zu beachten.
In der Polizeiverordnung der Stadt Strehla § 4 Tierhaltung ist im Absatz 3 geregelt, wie Hunde zu führen sind. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit entsprechend § 24 Abs. 1.4. der Polizeiverordnung dar und kann entsprechend § 24 Abs. 3 mit einem Bußgeld geahndet.
Im gemeinsamen Interesse der Fußgänger, Radfahrer und anderer Hundebesitzer ist die Leinenpflicht zu beachten, damit eine Gefährdung anderer vermieden wird.
Ihre
Stadtverwaltung
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Schadensbeseitigung nach Hochwasser 06/2013
Do,
20. Juli 2023
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, vom 7. August 2023 bis voraussichtlich 27. ...