Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Parkverstöße im Stadtgebiet Strehla

Seit August finden im Stadtgebiet vermehrt Kontrollen des ruhenden Verkehres statt.

Das Parken auf nicht ausgewiesenen Parkplätzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und muss entsprechend des Bußgeldkataloges geahndet werden.

Dies betrifft das beidseitige Parken auf dem Gehweg der Hauptstraße in Strehla im Bereich der Bäckerei Simon, das Parken auf der Schützenwiese, sowie das Parken auf dem Marktplatz oberhalb des Brunnens an Markttagen.

Die Schützenwiese ist eine ausgewiesene Grünfläche und stellt keinen Parkplatz dar. Das Parken auf der Schützenwiese wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von aktuell 55 EUR verwarnt.

Mündliche Verwarnungen haben bisher nicht zum gewünschten Effekt geführt. Ziel dieser Maßnahmen ist die Einhaltung des geltenden Rechts zum Beitragen der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.

Vielen Dank

Stadt Strehla

Hauptamt

Ordnungsamt

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Strehla
Fr, 30. September 2022

Weitere Meldungen

Information der Kämmerei zur Grundsteuer ab 2025

Warten Sie bitte auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid und leisten Sie keine Zahlung für das ...

Hinweis des Ordnungsamtes

Nach § 9 Sächsisches Polizeibehördengesetz kann im Gemeindebereich der gemeindliche ...