Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Im Fall von wiederkehrenden Zahlungen (z. Bsp.: Grundsteuern, Gewerbesteuern, Hundesteuern, Mieten, Pachten sowie Hortgebühren) können Sie den Zahlungsverkehr durch ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erheblich vereinfachen. Mit dieser Ermächtigung erlauben Sie der Stadtkasse Strehla, die offenen Forderungen zum Fälligkeitstermin fristgerecht von Ihrem Girokonto abzubuchen. Es können keine Säumniszuschläge und Mahngebühren entstehen. Die Teilnahme ist widerruflich und kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Konto zum Fälligkeitstermin die erforderliche Deckung aufweist. Soweit in diesem Zusammenhang eine Rücklastschrift ausgelöst wird, hätte diese zur Folge, dass Ihr SEPA-Lastschriftmandat sofort gelöscht wird.  

Wenn Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen möchten, können Sie das entsprechende Formular Lastschrifteinzugsermächtigung verwenden, welches auf der Internetseite www.strehla.de unter Bürgerservice -> Formulare hinterlegt ist. 

Ihre Stadtverwaltung
Kämmerei

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Strehla
Do, 30. November 2023

Weitere Meldungen

Staffellauf und Aufstellen des Maibaumes 2024

Ablaufplan

Einladung: Werkstattgespräch zu lokaler Wertschöpfung am 15. Mai 2024

Die Stadt Strehla lädt interessierte Einwohner herzlich zur Mitarbeit im Werkstattgespräch ein. ...