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Abschaffung Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Als Alternative können Sie ebenfalls einen Personalausweis für Ihr Kind ausstellen lassen. 

Gründe:

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Bitte beachten Sie, dass die Wartezeiten nun für die Ausstellung eines Reisepasses für Ihr Kind deutlich länger dauert (ca. 4 Wochen – kann in Einzelfällen auch länger sein) 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Strehla
Do, 30. November 2023

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