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Neues aus dem Ordnungsamt

 Neues aus dem Ordnungsamt Neuster Falschpark-Trend in Strehla 

Während im vergangenen Jahr das verbotswidrige Halten und Parken auf dem Gehweg sowie im absoluten Halteverbot bei den hiesigen Falschparkern im Trend war, zeichnet sich für das Jahr 2025 ein neuer Falschpark-Trend ab. Immer mehr Fahrzeugführer stellen ihre Fahrzeuge im Strehlaer Stadtgebiet entgegen der Fahrtrichtung ab. Ballungsräume sind hier die Wohngebiete am Schwarzen Weg und im Elbwinkel. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 12 ausdrücklich vor, dass Sie grundsätzlich nur an der rechten Fahrbahnseite halten und parken dürfen. Und das bedeutet in Fahrtrichtung. Halten oder Parken Sie entgegen der Fahrtrichtung, riskieren Sie ein Knöllchen.

 Camper 

Den Campern auf der Spur 

Viele Camper schätzen den Wohnmobilstellplatz direkt an der Elbe. Neben einer unverbauten, grandiosen Aussicht auf die Elbe, bietet der Stellplatz eine gute Anbindung an den Elberadweg und Versorgungsmöglichkeiten. Auch der Campingplatz im Nixenbad erfreut sich großer Beliebtheit. Die Kosten für einen Stellplatz auf dem Elbeparkplatz betragen aktuell 8€ pro 24 Stunden. Wird kein Parkschein gelöst oder nicht gut sichtbar im Fahrzeug angebracht, kann ein Verwarngeld von bis zu 40€ verhängt werden. 

Zum Beginn der Saison wurden durch das Ordnungsamt bereits einige Fälle von Wildcampern registriert. Geregelt wird dies in § 28 Schranken des Betretungsrechts (zu § 59 BNatSchG) im Sächsischen Naturschutzgesetzes. Hier heißt es im ersten Absatz: „Das Betretungsrecht umfasst nicht das Befahren mit Kraftfahrzeugen, das Zelten sowie das Aufstellen und Abstellen von Fahrzeugen.“. Strehla bietet zwei ausgewiesene und gut erreichbare Stellplätze für Camper. Folglich behält sich das Ordnungsamt vor, Wildcampen als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Hinweise zu Vorfällen werden unter der 035264 959-0 und unter entgegen genommen. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Strehla
Mo, 02. Juni 2025

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