Information der Kämmerei zur Grundsteuer ab 2025
Warten Sie bitte auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid und leisten Sie keine Zahlung für das Grundsteuerjahr 2025 ohne neuen Grundsteuerbescheid
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung von Grundstücken. Gleichzeitig ist auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Seitens des zuständigen Finanzamts haben Grundstückseigentümer zunächst einen Bescheid über den neu festgesetzten Messbetrag erhalten. Soweit Sie dazu Fragen oder Einwendungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Die Stadt Strehla ermittelt den jeweiligen Grundsteuerbetrag auf der Grundlage des vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrages. Dieser wird mit dem Hebesatz der Stadt Strehla multipliziert. Die Höhe der Grundsteuer ermittelt sich vereinfacht wie folgt: Messbetrag (Finanzamt) x Hebesatz (Stadt) = Grundsteuer.
Die Stadt Strehla weist darauf hin, dass die zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Demnach wurden Sie aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Da die alten Grundsteuerbescheide nur bis zum 31.12.2024 galten, entfällt auf dieser Grundlage die Zahlungsverpflichtung ab dem 1. Januar 2025 für das Grundsteuerjahr 2025. Sollten Sie bei Ihrem Kreditinstitut für die Zahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird ein neuer Grundsteuerbescheid von der Stadt Strehla, voraussichtlich im Zeitraum des ersten Quartals 2025, erlassen. Dieser bildet dann die Grundlage für künftige Zahlungen.
Beachten Sie bitte die fristgerechte Zahlung der im neuen Bescheid festgelegten Steuerbeträge, um Mahnungen bzw. Säumniszuschläge zu vermeiden. Wenn Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen möchten, können Sie das Formular Lastschrifteinzugsermächtigung verwenden, welches auf der Internetseite der Stadt Strehla unter www.strehla.de -> Bürgerservice -> Formulare -> Lastschrifteinzugsermächtigung hinterlegt ist.
Haben Sie der Stadt Strehla bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Der Lastschrifteinzug für die Grundsteuer 2025 erfolgt erst dann, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde und die Fälligkeit der Forderung eingetreten ist.
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