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Einreichung der Prüfprotokolle für Kleinkläranlage

Einreichung der Prüfprotokolle für Kleinkläranlage, Klärschlammentsorgungs-nachweise und Entsorgungsnachweise für die Fäkalschlammabfuhr bei abflusslosen Gruben für das Jahr 2024

 

Um Verwaltungsabläufe schlanker und optimaler zu gestalten, ist es notwendig, dass Sie liebe Bürgerinnen und Bürger Abläufe mitgestalten. Im Besonderen geht es um die Mitwirkungspflicht und Dokumentationspflicht gegenüber dem Abwasser-beseitigungspflichtigen die Stadt Strehla bei

 

Wartung von Kleinkläranlagen

 

Für die Sicherstellung einer dauerhaften Reinigungsleistung der biologischen Kleinkläranlagen (KKH) ist die regelmäßige Funktionskontrolle durch die Betreiber sowie ein- bis zweimal im Jahr die Wartung durch einen Fachbetrieb unerlässlich und daher regelmäßig in der Bauartzulassung der Anlage festgelegt.

 

Die Einhaltung dieser notwendigen Kontrollen / Inspektionen (insbesondere der Wartung der biologischen Kleinkläranlagen) sowie der Mängelbeseitigung wird durch die Kommunen bzw. Abwasserzweckverbände überwacht. Dies erfolgt regelmäßig durch Kontrolle der Prüfprotolle unsererseits.

 

Hierbei stellen wir leider immer wieder fest, dass die Prüfprotokolle für die einzelnen Jahre nicht bzw. unvollständig bei der Stadtverwaltung Strehla, Bauamt eingereicht werden.

 

Wir bitten Sie, Ihrer Verpflichtung zur Prüfung und Dokumentation dieser Prüfung Ihrer KKH durch eine autorisierte Prüffirma durchführen zu lassen und uns die Protokolle zukommen zu lassen, soweit dieses noch nicht erfolgt ist.

 

Überwachung und Entleerung abflussloser Gruben 

 

Abflusslose Gruben unterliegen der Kleinkläranlagenverordnung vom 19.06.2007 (SächsGVBl. S. 281). Diese verpflichtet Sie unter anderem zur regelmäßigen Selbstkontrolle und Wartung ebenso, wie zur Entsorgung der Fäkalschlämme.

 

Die Kommunen bzw. Abwasserzweckverbände wiederum haben die Einhaltung der Ihnen obliegenden oben genannten Verpflichtungen zu überwachen. Dies erfolgt regelmäßig durch Kontrolle Ihrer Prüfprotokolle, Ihrer durchgeführten Mängelbeseitigungen, der Überprüfung der Dokumentation der erfolgten Fäkalschlammabfuhr usw. durch das Bauamt der Stadt Strehla.

 

Hierbei stellen wir leider immer wieder fest, dass weder Prüfprotokolle, noch Entsorgungsnachweise für die Fäkalschlammabfuhr bei der Stadtverwaltung Strehla, Bauamt eingereicht werden.

 

Wir bitten Sie, diesbezügliche Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Nachweise einzureichen, immer jährlich.

 

Um auch Ihren Aufwand so gering wie möglich zu halten, besteht die Möglichkeit, diese Mitteilungspflicht auf den Dienstleister Ihrer Wahl durch Sie zu übertragen. Somit könnten dann die gesamten notwendigen Unterlagen durch diesen an die Stadtverwaltung Strehla, Bauamt weitergeleitet werden.

 

 

Ihr Bauamt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Strehla
Do, 02. Januar 2025

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