Hinweis zur Absetzung von Abwassermengen durch kundeneigene Kaltwasserzähler
Do, 30. November 2023
Die Stadtverwaltung Strehla weist darauf hin, dass der Nachweis von Absetzungsmengen nur gemäß § ...
Gemäß Richtlinie zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Strehla müssen die Anträge der Vereine auf Förderung für das Jahr 2022 bis zum 31.10.2021 bei der Stadtverwaltung Strehla, Hauptamt, einzureichen sind. Die Anträge sind zu begründen und müssen folgende Angaben enthalten:
- Höhe der beantragten Förderung
- Aussagekräftige Projektbeschreibung bzw. Beschreibung der Maßnahme
- Finanzierungsplan einschließlich Gesamtkosten/Eigenmittel
- Unterschrift des Antragstellers
Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Strehla unter
www.strehla.de in der Rubrik Formulare.
Do, 30. November 2023
Die Stadtverwaltung Strehla weist darauf hin, dass der Nachweis von Absetzungsmengen nur gemäß § ...
Do, 30. November 2023
Im Fall von wiederkehrenden Zahlungen (z. Bsp.: Grundsteuern, Gewerbesteuern, Hundesteuern, Mieten, ...