Gelbe Karte für die Vermüllung im Jugendclub

In den Sommermonaten wurde das Ordnungsamt vermehrt über die Vermüllung der Außenanlage des Strehlaer Jugendclubs in der Leckwitzer Straße informiert. Von Flaschen über Papier- und Restmüll wurde auf dem Außengelände alles verteilt. Die Nutzung eines Mülleimers scheint nicht bekannt zu sein. Auch werden nach verschiedenen Tätigkeiten die Plätze nicht gesäubert verlassen. Für Anwohner, andere Nutzer als auch die Mieter des Jugend- und Freizeitzentrums stellt sich dann ein unansehnlicher und verdreckter Außenbereich dar. Als Stadtverwaltung sind wir bestrebt, den Jugendclub als Treffpunkt für die Strehlaer Jugend zu erhalten. 

 

Wir appellieren jedoch an die Vernunft aller, diesen Ort pfleglich und mit Respekt zu behandeln. Ansonsten kann seitens des Ordnungsamtes der Erhalt des Jugendclubs in dieser Art und Weise nicht mehr garantiert werden

 

Wer in unzulässiger Weise Abfälle, also auch Sperrmüll, rechtswidrig ablagert und nicht beseitigt, begeht nach § 17 Abs. 6 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach Art und Umfang des abgelagerten Mülls. 

 

Stadtverwaltung Strehla 
Ordnungsamt 

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Veröffentlichung

Strehla
Di, 01. September 2026

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