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Neues aus dem Ordnungsamt

Ist das Abschleppen von Fahrzeugen Diebstahl?

Schnell spricht es sich herum: Ein Fahrzeug ohne Kennzeichen wird im Februar in der Hugo-Haase-Straße auf öffentlichen Grundstück abgestellt. Das Ordnungsamt dokumentiert dies und ist bemüht, den ehemaligen Fahrzeughalter zu ermitteln, leider bisher ohne Erfolg. Entsprechend der Vorgaben wird ein Siegel des Bürgermeisters an das Fahrzeug angebracht, und darüber informiert, dass das Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen ist, oder dieses dann zu einem festgelegten Datum abgeschleppt wird. Diese Siegel wurden im Laufe des Monats mehrfach durch den Fahrzeuginhaber entfernt. Das Abstellen von nicht mehr zugelassenen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine rechtwidrige Sondernutzung dar. Somit kann das Ordnungsamt das Fahrzeug abschleppen lassen. In solchen Fällen werden die Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt und sichergestellt. Der Fahrzeuginhaber hat dann die Möglichkeit, sein Fahrzeug auszulösen oder, es wird nach Ablauf der Frist veräußert. Dementsprechend handelt es sich nicht um Diebstahl, wenn das Abschleppen eines Fahrzeuges auf rechtlichen Grundlagen basiert. Im Falle des KFZ in der Hugo-Haase-Str. wurde das Ordnungsamt am Tag der geplanten Abschleppung anonym über den Verkauf des Fahrzeuges informiert. Hinweise zum ehemaligen Inhaber des schwarzen Golf IV Variant werden unter der 035264 959-0 und unter entgegen genommen. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Strehla
Di, 29. April 2025

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