Neues aus dem Ordnungsamt
Verkehrsberuhigter Bereich in der Speicherstraße
Im Rahmen der Sanierung und Umgestaltung der Speicherstraße wurde diese in einen verkehrsberuhigten Bereich geändert. Gegenüber der Eigenheime wurden kostenfreie Parkflächen für Anwohner und Besucher geschaffen. Das Halten und Parken auf den Grünflächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 55€ pro Vergehen geahndet werden. Bitte beachten Sie auch, dass es sich bei der Speicherstraße nun um eine Sackgasse handelt. Eine Verbindung zur Hugo-Haase-Straße besteht nicht mehr.
Schule aus, Chaos an
Ist der Unterricht vorbei, stürmen die Schüler aus ihren Klassen. Zahlreiche Schüler werden dann mit dem Auto geholt. Hierbei kommt es zu einem extrem hohen Verkehrsaufkommen im Bereich der Leckwitzer Str. Auch die Zufahrtsstraßen sind von den wartenden PKWs betroffen. Das Ordnungsamt musste bereits feststellen, dass immer wieder Fahrzeuge im Bereich der Bushaltestelle geparkt werden. Somit werden sowohl der Bus-, als auch der fließende Verkehr behindert.
Um zukünftig unnötige Verwarnungen und Diskussionen zu vermeiden, erhalten Sie hier einen Überblick zu den geltenden Regularien:
In Anlage 2 Abschnitt 4 Nummer 14 der StVO (Straßenverkehrsordnung) wird beschrieben, dass man 15m vor und hinter einem Haltestellenschild (Verkehrszeichen 224) nicht parken darf. Ein Halten ist jedoch bis zu 3 Minuten gestattet, solange der Busverkehr nicht behindert wird. Sie dürfen sich hierbei nicht aus dem Fahrzeug entfernen. Sie sind als Fahrzeugführer dazu angehalten, den Bereich der Haltestelle zu räumen, sobald sich ein Bus der Haltestelle nähert.
Das verbotswidrige Parken im Bereich einer Haltestelle wird mit einem Verwarngeld von 55 € geahndet. Kommt es zu einer Behinderung, werden bereits 70 € als Verwarngeld aufgerufen.
Stadtverwaltung Strehla
Ordnungsamt
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