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Information des Einwohnermeldeamtes

Ausweise nur noch mit digitalen Bildern 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, 

 

das kleine Passbild, was gern in der Brieftasche getragen wird, darf ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr zur Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen verwendet werden. Dank dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020, welches zum 1. Mai 2025 in Kraft tritt, dürfen die Ausweisbehörden nur noch Lichtbilder digital erhalten oder selbst erstellen. 

Warum wurde dies eingeführt?

Das neue Verfahren erhöht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor einem Missbrauch ihrer Ausweisdokumente. Die durchgehend digitale Bearbeitung stellt sicher, dass Lichtbilder nicht manipuliert werden können.

Zugleich spart das Verfahren Zeit. Entsprechen mitgebrachte Lichtbilder heute nicht den biometrischen Vorgaben, werden neue Termine bei einer Fotografin oder einem Fotografen und in der Pass- oder Personalausweisbehörde notwendig. Die digitale Lichtbildaufnahme vor Ort erspart in Zukunft sowohl Bürgerinnen und Bürgern wie auch den Behörden diesen zusätzlichen Aufwand. Es wird sofort geprüft, ob das Lichtbild Biometrie-konform ist und – falls nicht – kann vor Ort problemlos ein neues Foto erstellt werden. Alternativ können Fotografinnen und Fotografen die Lichtbilder anfertigen und digital an die Behörde übertragen. In der Behörde werden die Lichtbilder medienbruchfrei weiterverarbeitet.

Die Einhaltung der biometrischen Vorgaben für Lichtbilder ist wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Deshalb überprüfen die Behörden vor Ort die Identität einer antragstellenden Person, erfassen deren biometrische Daten und achten auf Konformität zu den Biometrie-Vorgaben.

 

Was bedeutet das für Sie konkret?

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch von lizensierten Fotografen erstellte biometrische Bilder für die Beantragung des Ausweises oder Passes verwendet werden. Diese werden durch die Fotografen eigenständig der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt, sie erhalten dazu lediglich einen QR-Code oder anderweitig qualifizierten Nachweis. Die Fotografen finden Sie unter www.e-passbild.de

Weiterhin besteht die Möglichkeit das biometrische Foto direkt vor Ort im Einwohnermeldeamt der Stadt Strehla anfertigen zu lassen. Allerdings erhalten Sie keinen Ausdruck des Fotos für sich, diese dienen ausschließlich der Beantragung eines Ausweisdokumentes. Dazu muss erwähnt werden, dass für jedes Dokument ein eigenes Foto gemacht werden muss, eine Mehrfachverwendung ist technisch ausgeschlossen. Das Foto, welches im Einwohnermeldeamt direkt ausgefertigt wird, muss mit einer Gebühr von je 6,00 EUR bezahlt werden. 

 

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Strehla um Verständnis, dass die Stadt Strehla an diese gesetzlichen Vorgaben gebunden ist. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Strehla
Mo, 03. März 2025

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