Hinweis des Ordnungsamtes
Nach § 9 Sächsisches Polizeibehördengesetz kann im Gemeindebereich der gemeindliche Vollzugsdienst für beschränkte polizeibehördliche Aufgaben bestellt werden.
Für die Stadt Strehla sind folgende Personen bestellt:
Robert Wölk - Hauptamtsleiter
Josephine Weichelt - Mitarbeiterin Hauptamt
Nach § 1 der Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung wurden folgende Aufgaben übertragen:
Der Vollzug
1. von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden,
2. der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung,
3. der Vorschriften über den ruhenden Verkehr,
4. der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,
5. der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns, und Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen,
6. der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,
7. der §§ 3 bis 9 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020
(SächsGVBl. S. 589) geändert worden ist,
8. des Sächsischen Gaststättengesetzes vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist.
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