SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Im Fall von wiederkehrenden Zahlungen (z. Bsp.: Grundsteuern, Gewerbesteuern, Hundesteuern, Mieten, Pachten sowie Hortgebühren) können Sie den Zahlungsverkehr durch ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erheblich vereinfachen. Mit dieser Ermächtigung erlauben Sie der Stadtkasse Strehla, die offenen Forderungen zum Fälligkeitstermin fristgerecht von Ihrem Girokonto abzubuchen. Es können keine Säumniszuschläge und Mahngebühren entstehen. Die Teilnahme ist widerruflich und kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Konto zum Fälligkeitstermin die erforderliche Deckung aufweist. Soweit in diesem Zusammenhang eine Rücklastschrift ausgelöst wird, hätte diese zur Folge, dass Ihr SEPA-Lastschriftmandat sofort gelöscht wird.
Wenn Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen möchten, können Sie das entsprechende Formular Lastschrifteinzugsermächtigung verwenden, welches auf der Internetseite www.strehla.de unter Bürgerservice -> Formulare hinterlegt ist.
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