Antragstellung Vereinsförderung für 2022

Gemäß Richtlinie zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Strehla müssen die Anträge der Vereine auf Förderung für das Jahr 2022 bis zum 31.10.2021 bei der Stadtverwaltung Strehla, Hauptamt, einzureichen sind. Die Anträge sind zu begründen und müssen folgende Angaben enthalten:

 

- Höhe der beantragten Förderung

- Aussagekräftige Projektbeschreibung bzw. Beschreibung der Maßnahme

- Finanzierungsplan einschließlich Gesamtkosten/Eigenmittel

- Unterschrift des Antragstellers

 

Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Strehla unter
www.strehla.de in der Rubrik Formulare.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Strehla
Do, 09. September 2021

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