Neues aus dem Ordnungsamt

 Neues aus dem Ordnungsamt Wochenmarkt 

Der Wochenmarkt erwacht langsam wieder aus seinem Winterschlaf und unsere Händler stehen in den Startlöchern für die Marktsaison 2026. Wir erinnern Sie daher nochmal freundlich daran, dass ab Mitte Februar wieder die reguläre Ahndung von Halt- und Parkverstößen auf dem Marktplatz erfolgt. Freitags gilt von 6 bis 14 Uhr für den oberen Markt ein absolutes Halteverbot, um die Händler und Besucher des Wochenmarktes nicht zu gefährden. Ein Drittel der im Jahr 2025 registrierten Parkverstöße wurden auf dem Marktplatz im absoluten Halteverbot durch das Ordnungsamt dokumentiert. 

Als Besucher des Wochenmarktes haben Sie die Möglichkeit, einen der sechs geschaffenen Kurzzeitparkplätze in Höhe des LVM Versicherungsbüro zu nutzen. Vergessen Sie hier jedoch bitte nicht, die Parkuhr zu stellen. Auch stehen Ihnen Parkmöglichkeiten auf dem unteren Markt, hinter dem Brunnen, und in der Badergasse kostenlos zur Verfügung. 

Feuerwehrzufahrten

Feuerwehrzufahrten sind nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO (Straßenverkehrsordnung) amtlich gekennzeichnete Zonen, in denen das Halten und Parken grundsätzlich verboten ist. Grund hierfür ist, dass Einsatzfahrzeugen jeder Zeit die freie Fahrt ermöglicht werden muss. Im Bereich der Grundschule, als auch vor der Feuerwehr in Strehla wurden durch das Ordnungsamt bereits Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Während an der Grundschule insbesondere am Wochenende die Feuerwehrzufahrt als Parkplatz von Besuchern der Gaststätte genutzt wird, nutzen Patienten der an der Feuerwehr ansässigen Arztpraxis die Feuerwehrzufahrt als Parkplatz für ihren Arztbesuch. In beiden Arealen stehen jedoch fußläufig zahlreiche kostenfreie Park- und Haltemöglichkeiten zur Verfügung. Die Konsequenzen bei Verstößen reichen von 20 € Verwarngeld für das Halten im Bereich einer Feuerwehrzufahrt bis hin zu 100 € Verwarngeld sowie 1 Punkt in Flensburg bei Parken mit Behinderung. Zusätzlich können gegebenenfalls noch Abschleppkosten entstehen, die auf den Fahrzeugführer umgelegt werden müssen. Wir bitten Sie daher nochmal, die Feuerwehrzufahrten im Stadtgebiet immer frei zu halten. Im Ernstfall zählt jede Minute. Das Freihalten der Feuerwehrzufahrten gewährleistet die schnelle Hilfeleistung durch die Feuerwehr! 

Stadtverwaltung Strehla 
Ordnungsamt 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Strehla
Mo, 02. Februar 2026

Weitere Meldungen

Defekte Straßenbeleuchtung

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, aufgrund eines Kabelbruches ist die ...

Stromsäule Elbeparkplatz

Sehr geehrte Damen und Herren, wir informieren Sie, dass vorübergend die Stromsäule am ...