Neues aus dem Ordnungsamt
Wenn ein Hänger Diskussionen entfacht
Seit einigen Wochen häufen sich im Ordnungsamt Beschwerden, da wiederkehrend ein Hänger auf der Feldstraße abgestellt wird. Der Sachverhalt wurde seitens des Ordnungsamtes eingehend geprüft. Grundsätzlich ist das Abstellen eines zugelassenen KFZ-Anhängers laut der Straßenverkehrsordnung nicht verboten. Zu beachten ist jedoch, dass ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt sein darf (vgl. § 12 Abs. 3b StVO). Die Ausnahme hie gilt bei entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen, welche jedoch nicht in Strehla vorgehalten werden können. Halter eines Kraftfahrzeuganhängers werden gebeten, sich entsprechend um Abstellmöglichkeiten zu bemühen, beispielsweise in Garagen oder auf dem eigenen Grundstück. Bei Rückfragen steht Ihnen der Gemeindliche Vollzugsdienst selbstverständlich zur Verfügung.
… und eine Ausfahrt auch
Mit Beendigung der Baumaßnahmen an der Rathausscheune wurde auch die Zufahrt über die Fischergasse in Betrieb genommen. Um die Parksituation in der Innenstadt für die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, wurden für die Stadtverwaltung eigens Parkplätze geschaffen. Diese sind jedoch nur über die Ein- und Ausfahrt auf der Fischergasse zu erreichen. Nach § 12 Abs. 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und –ausfahrten, auch ihnen gegenüber, unzulässig. Im Ordnungsamt wurden bereits Beschwerden registriert, dass die neu geschaffene Ein- und Ausfahrt nicht zulässig sei und diese den Parkraum der Anwohner wegnehme. Diesen Sachverhalt kann das Ordnungsamt so nicht bestätigen. Entlang der Fischergasse haben Bürgerinnen und Bürger, in Fahrtrichtung rechts, die Möglichkeit, ihr Auto abzuparken, solange die Grundstücksein- und –ausfahrten nicht blockiert werden. Mit Schaffung der Parkplätze für die Stadtverwaltung wurde auch wieder neuer Parkraum geschaffen. Nutzen Sie für sich und Ihre Besucher auch den Markplatz, außerhalb des Wochenmarktes, sowie die Parkmöglichkeiten am Schlossplatz und in den umliegenden Straßen.
Ihr Ordnungsamt
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