Neues aus dem Ordnungsamt
Elbwinkel
Im März wurde die neue Beschilderung für das Wohngebiet Elbwinkel installiert. Anwohner und Gäste haben nun die Möglichkeit, in den markierten Parkflächen halbseitig auf dem Gehweg zu parken. Durch die Schaffung der zusätzlichen Parkflächen erhoffen wir uns einen Rückgang der Falschparker und eine reibungslose Müllentsorgung im Wohngebiet.
Schützenwiese
Der Frühling steht bereits in den Startlöchern und viele Anwohner und Gäste unserer Stadt zieht es nach draußen in Gärten und Grünanlagen. Seit Jahren wird die Schützenwiese, insbesondere an den Wochenenden und nach Feierabend von vielen als Parkplatz genutzt. Die Polizeiverordnung der Stadt Strehla beschreibt im § 7 eindeutig, dass ein halten oder parken in öffentlichen Grün-, Garten- und Erholungsanlagen nicht gestattet ist. Folglich kam es auch in der Vergangenheit bereits zu Verhängung von Verwarn- und Bußgeldern durch das Ordnungsamt. Nutzen Sie die Parkmöglichkeiten in der Karl-Liebknecht-Str. oder beispielsweise auf dem Markt, welche fußläufig von der Schützenwiese zu erreichen sind. Auch ist es laut StVO nicht verboten, auf der Oschatzer Str. zu halten oder zu parken.
Stadtverwaltung Strehla
Ordnungsamt
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