Bundestagswahl 2025

Dringend Wahlhelfer gesucht

Am 23. Februar 2025 findet voraussichtlich die Bundestagswahl statt. Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl werden wieder ehrenamtliche Helfer zur Besetzung der Wahlvorstände benötigt. Dazu muss man wahlberechtigt sein, d.h. man muss Deutscher sein, mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Strehla wohnen.

Alle Parteien und Vereinigungen, alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich an der Ausrichtung der Wahlen aktiv zu beteiligen und sich für den Einsatz in den Wahllokalen zur Verfügung zu stellen. Für den Wahltag wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag ehrenamtlich in den Wahlvorständen tätig werden möchten, werden gebeten, ihre Bereitschaft in der Stadtverwaltung Strehla, Telefon: 035264/95930 (Frau Jentzsch) oder per Mail an: anzuzeigen. Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer (gern können Sie den Vordruck der Bereitschaftserklärung nutzen). Mit dieser Meldung erteilen Sie die Einwilligung Ihre übermittelten Daten zu verarbeiten. Eventuell haben Sie vorab schon ein Wahllokal in Aussicht, in welchem Sie die Stadt Strehla unterstützen möchten.

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der die Wahlhandlung leitet und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellt. Die Wahlvorstände bestehen jeweils aus der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher als Vorsitz, der Stellvertreterin bzw. dem Stellvertreter und drei bis sieben weiteren Beisitzerinnen/Beisitzern. Der Einsatz ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger in den Wahlorganen ist Ausdruck demokratischer Beteiligung der Bevölkerung und sichert den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen bis hin zur Feststellung der Wahlergebnisse.

Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für den Wahleinsatz zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Strehla
Fr, 29. November 2024

Downloads

Weitere Meldungen

Information der Kämmerei zur Grundsteuer ab 2025

Warten Sie bitte auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid und leisten Sie keine Zahlung für das ...

Hinweis des Ordnungsamtes

Nach § 9 Sächsisches Polizeibehördengesetz kann im Gemeindebereich der gemeindliche ...