Parkverstöße im Stadtgebiet Strehla
Seit August finden im Stadtgebiet vermehrt Kontrollen des ruhenden Verkehres statt.
Das Parken auf nicht ausgewiesenen Parkplätzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und muss entsprechend des Bußgeldkataloges geahndet werden.
Dies betrifft das beidseitige Parken auf dem Gehweg der Hauptstraße in Strehla im Bereich der Bäckerei Simon, das Parken auf der Schützenwiese, sowie das Parken auf dem Marktplatz oberhalb des Brunnens an Markttagen.
Die Schützenwiese ist eine ausgewiesene Grünfläche und stellt keinen Parkplatz dar. Das Parken auf der Schützenwiese wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von aktuell 55 EUR verwarnt.
Mündliche Verwarnungen haben bisher nicht zum gewünschten Effekt geführt. Ziel dieser Maßnahmen ist die Einhaltung des geltenden Rechts zum Beitragen der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
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Stadt Strehla
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