*Stellenausschreibung*

Bei der Stadt Strehla ist saisonal jeweils vom 07.05. – 30.09. eines Jahres
und erstmals ab 07.05.2012
eine Stelle als

Schwimmmeister(in) für das Strehlaer Nixenbad

mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich neu zu besetzen.

Der/die Bewerber/in soll folgende Voraussetzung erfüllen:

- Abschluss als Fachangestellte® für Bäderbetriebe oder als staatlich geprüfte® Schwimmmeisterin(er)

Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD mit Stand vom 31.12.2007.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung
besonders berücksichtigt.
Übernachtungsmöglichkeiten in der Einrichtung bestehen.

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

- Aufsichts- und Rettungsdienst (Betreuung der Badbesucher; Wasser- und Badeaufsicht; Durchsetzung der Badeordnung, Sanitäts- und Rettungsdienst; Hygiene und Badewasseraufbereitung; – Ordnungs- und Sicherheitspflichten (Kontrollfunktionen, Beobachtung der Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit der Gebäude, Freiflächen, Einrichtungen und der Ausstattung, Prüfung der Geräte und Anlagenteile, Kontrolle der Unfallsicherheit, Ausübung des Hausrechtes, Statistiken, Material- und Bestandskontrolle und Überwachung. Pflege- und Unterhaltung der Grünanlagen, Pflanzen- und Gartenpflege; Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten; – Sonderaufgaben Schwimmunterricht, Überwachung des Campingplatzes, Beaufsichtigung von Nebenanlagen, wie z.B. Spielplatz; Unterstützung bei Veranstaltungen im Bad – Technischer Aufgabenbereich Überwachung der techn. Betriebsfunktionen, Bedienung der Bädertechnik, Beseitigung und Behebung von Betriebsstörungen, Ausführung von zumutbaren Wartungsarbeiten und Reparaturen, Prüfung der Wasserqualität, Betreuung der Wasseraufbereitungsanlage;
.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen einschl. erweitertes Führungszeugnis senden Sie bitte bis zum 15. März 2012 an die Stadtverwaltung Strehla, Markt 1 in 01616 Strehla – Personalamt -.

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g

Bei der Stadt Strehla ist saisonal vom 01.03.2012
bis 31.10.2012
eine Stelle als

Fährmann(m/w)

mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich neu zu besetzen.
(geteilte Schichten und Wochenenddienst)

Der/die Bewerber/in muss im Besitz

- eines gültigen Fährführerscheines
(Berechtigung zum Führen der Fähre an der Fährstelle
Strehla, Elbe-km 115,14)
und – eines gültigen Sprechfunkzeugnisses
sein.
Ein Facharbeiterabschluss, handwerkliche Grundkenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Motorbooten
sowie mit der Beförderung von Personen wären von Vorteil.
Die das Arbeitsgebiet umfassenden Aufgaben sind der Ausschreibung als Anlage 1 – Stellenbeschreibung- beigefügt.

Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 3 in Anlehnung an den TVöD mit
Stand vom 31.12.2007.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung
besonders berücksichtigt.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen einschl. erweitertes Führungszeugnis senden Sie bitte bis
zum 17. Februar 2012 an die Stadtverwaltung Strehla, Markt 1 in 01616 Strehla – Personalamt -.
Knichale
Ltn.Hauptamt
Strehla, den 01.02.2012 Anlage – Stellenbeschreibung –

Anlage 1 – Stellenbeschreibung –

- Beförderung von Personen und Fahrzeugen nach den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen; – Gewährleistung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit des Motor- fährschiffes sowie der Steganlagen; – Einhaltung und Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften; – Abwendung von Gefahren bedingt durch den Flusslauf Elbe und
Beachtung der Vorschriften bei Hochwasser; – Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rettungsmittel und Beiboote; – Eigenständige Kassierung und Abrechnen der Kasseneinnahmen; – Wartung und Pflege sowie kleinere Reparaturen an der Steganlage,
am Motorfährschiff „Nixe“ sowie am Fährhaus; – Pflege der zur Fährstelle gehörenden Flächen, einschließlich Rasen-
flege an der Elbseite Strehla und Lorenzkirch sowie den Bereich des
Denkmales an der Elbe; – Führen des Altölnachweises sowie ordnungsgemäßer Umgang mit
den Betriebs- und Arbeitsmitteln. – u.a. anfallende Tätigkeiten.

Einverständniserklärung zur Verlinkung im Internetauftritt der Stadt Strehla

Die Stadtverwaltung Strehla präsentiert sich seit Ende August mit einem neuen Internetauftritt unter www.strehla.de.
Derzeit erfolgt die Registrierung aller ortsansässigen Firmen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben. Gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR kann eine Verlinkung erstellt werden.
Dazu bedarf es jedoch einer schriftlichen Erklärung mit folgenden Angaben;

Firmeninhaber – bzw. Ansprechpartner,
Firmenbezeichnung,
Internetseite

Falls Sie sich eintragen lassen möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus:

Einverständniserklärung